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Rahmenbedingungen

Ablauf

Nach einem telefonischen oder schriftlichen Erstkontakt vereinbaren wir ein Erstgespräch. Während des Erstgesprächs können wir Ihr Anliegen in Ruhe besprechen, gemeinsam eine erste Orientierung in einer möglicherweise überfordernden Situation schaffen und Ihre Fragen zum therapeutischen Prozess klären. Das Erstgespräch ist somit bereits ein wichtiger Teil der Therapie und wird daher auch regulär verrechnet.

Im Laufe der Folgetermine werden wir erforschen, was Sie in Ihrer individuellen Lebenslage brauchen, um eine für Sie tragfähige Basis zu schaffen, die Ihnen ermöglicht, sich hilfreichen Veränderungen in Ihrem Tempo anzunähern. Meine Verantwortung als Begleiterin in Ihrem individuellen Prozess sehe ich darin, einen sicheren und stabilen Rahmen zu schaffen, der ein Ausprobieren von neuen Perspektiven auf Sie selbst, Ihre Umgebung und Ihr Erleben erleichtert.

Dauer und Frequenz

 

Die Dauer der Therapie ist individuell unterschiedlich. Wichtig für eine erfolgreiche Therapie ist auch eine gewisse Regelmäßigkeit, daher lohnt es sich ein paar Termine im Voraus zu vereinbaren. Da ich Sie als Expert*in für Sie selbst betrachte, bestimmen wir gemeinsam, wie lange die Therapie für Sie hilfreich und notwendig ist. Häufig erweist sich ein Rhythmus von ein bis zwei Wochen am Anfang als hilfreich. Im Laufe der Therapie kann sich diese Frequenz entsprechend Ihren Bedürfnissen verändern.

Zielgruppen

 

Ich biete derzeit Psychotherapie, Beratung und Coaching für Jugendliche (14-18J.), junge Erwachsene (18-29J.) und Erwachsene an.

Kosten

(Stand 1.01.2024)

Erwachsene: 50 min Einzeleinheit à € 90,-

junge Erwachsene (in Ausbildung): 50 Minuten Einzeleinheit à € 85,- 

Jugendliche (14-18 J.): 50 Minuten Einzeleinheit à € 85,-

Mehrpersonensettings (ab 2 Personen) à 75 oder 90 min (Kosten auf Anfrage und abhängig von Teilnehmer*innenanzahl)

Ein Kostenzuschuss über die gesetzlichen Krankenkassen ist derzeit nicht möglich. Wenn Sie zusatzversichert sind, ist eine (Teil)Refundierung oft möglich. Gerne bespreche ich das telefonisch oder beim Erstgespräch genauer mit Ihnen.

Zusätzlich können Ausgaben für Psychotherapie im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung als "außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt" geltend gemacht werden.

Psychotherapie in Ausbildung unter Supervision

Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision sind zur eigenverantwortlichen Arbeit mit Klient*innen berechtigt und zur fortlaufenden Supervision bei Kolleg*innen mit Lehrausbildung verpflichtet.

Verschwiegenheit

Zusätzlich zu meinem persönlichen Anliegen für Sie einen sicheren und vertrauensvollen Rahmen zu schaffen, unterliegen Psychotherapeut*innen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Somit bin ich gesetzlich zur Geheimhaltung der mir anvertrauten Inhalte verpflichtet – auch über das Therapieende hinaus.

Absageregelung

Ich bitte um rechtzeitige Bekanntgabe, d.h. min. 24 Stunden im Vorhinein, falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Absage wird der für Sie reservierte Termin in Rechnung gestellt. Ich bitte um Verständnis.

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