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Rahmenbedingungen

Ablauf

Nach einem telefonischen oder schriftlichen Erstkontakt vereinbaren wir ein Erstgespräch. Während des Erstgesprächs können wir Ihr Anliegen in Ruhe besprechen, gemeinsam eine erste Orientierung in einer möglicherweise überfordernden Situation schaffen und Ihre Fragen zum therapeutischen Prozess klären.

Im Laufe der Folgetermine werden wir erforschen, was Sie in Ihrer individuellen Lebenslage brauchen, um eine für Sie tragfähige Basis zu schaffen, die Ihnen ermöglicht, sich hilfreichen Veränderungen in Ihrem Tempo anzunähern. Meine Verantwortung als Begleiterin in Ihrem individuellen Prozess sehe ich darin, einen sicheren und stabilen Rahmen zu schaffen, der ein Ausprobieren von neuen Perspektiven auf sich und Ihr Erleben erleichtert.

Dauer und Frequenz

 

Die Dauer der Therapie ist individuell unterschiedlich. Da ich Sie als Experte/in für sich betrachte, bestimmen wir gemeinsam, wie lange die Therapie für Sie hilfreich und notwendig ist. Das Gleiche gilt für die Frequenz. Häufig erweist sich ein Rhythmus von ein bis zwei Wochen am Anfang als hilfreich. Im Laufe der Therapie kann sich diese Frequenz entsprechend Ihren Bedürfnissen verändern. Wichtig für eine erfolgreiche Therapie ist auch eine gewisse Regelmäßigkeit.

Zielgruppen

 

Ich biete derzeit Psychotherapie, Beratung und Coaching für Jugendliche (14-18J.), junge Erwachsene (18-29J.) und Erwachsene an.

Kosten

 

Erwachsene: € 80,-

junge Erwachsene (in Ausbildung): € 75,- 

Jugendliche (14-18 J.): € 75,-

Ein Kostenzuschuss über die gesetzlichen Krankenkassen ist derzeit nicht möglich. Wenn Sie zusatzversichert sind, ist entweder eine Teil- oder sogar eine vollständige Refundierung möglich. Gerne bespreche ich das telefonisch oder beim Erstgespräch genauer mit Ihnen.

Zusätzlich können Ausgaben für Psychotherapie im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung als "außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt" geltend gemacht werden.

Psychotherapie in Ausbildung unter Supervision

PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision sind zur eigenverantwortlichen Arbeit mit KlientInnen berechtigt und zur fortlaufenden Supervision bei KollegInnen mit Lehrausbildung verpflichtet.

Verschwiegenheit

Zusätzlich zu meinem persönlichen Anliegen für Sie einen sicheren und vertrauensvollen Rahmen zu schaffen, unterliegen alle PsychotherapeutInnen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Somit bin ich gesetzlich zur Geheimhaltung der mir anvertrauten Inhalte verpflichtet – auch über das Therapieende hinaus.

Absageregelung

Ich bitte um rechtzeitige Bekanntgabe, d.h. min. 24 Stunden im Vorhinein, falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Absage wird der für Sie reservierte Termin in Rechnung gestellt. Ich bitte um Verständnis.

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